Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Louis Hagel Mineralöl Handels-GmbH

1. Allgemeines

(a) Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für unsere sämtlichen Angebote und Verträge über die Lieferung von Produkten und Dienstleistungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines Hinweises auf die Bedingungen bedarf. Abweichende Vereinbarungen, sowie Nebenabreden bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung, um Vertragsbestandteil zu werden. (b) Sind oder werden einzelne Bestimmungen eines Vertrages unwirksam, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. (c) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Vertrag ab Einführung der Änderung. (d) Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich.

2. Preise

(a) Bei den von uns angebotenen Preisen handelt es sich um Tagespreise. (b) Liegt den eingerechneten Frachtkosten ein Mindestmengentarif zugrunde, so sind bei Nichterreichung der vereinbarten Menge hieraus resultierende Frachtdifferenzen vom Käufer zu tragen. (c) Bei frachtfreier Lieferung gilt der vereinbarte Preis nur unter der Voraussetzung ungehinderten Transports. (d) Die gesetzliche Umsatzsteuer ist bei Geschäften mit Nichtkaufleuten im Zweifel in den Preisen bereits eingeschlossen und wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3. Lieferung

(a) Die Wahl des Lieferwerks bzw. Abganglagers bleibt uns vorbehalten.  (b) Die Feststellung der für die Berechnung maßgebenden Mengen erfolgt für sämtliche Waren im Abgangswerk oder -lager, bei Anlieferung im Straßentankwagen mittels geeichter Messvorrichtungen. Diese ist bindend für den Käufer und wird der Berechnung zugrunde gelegt. (c) Der Käufer hat vor einer Anlieferung die Kapazität seines Tanks zu ermitteln und die abzufüllende Menge genau anzugeben. Er ist für einen einwandfreien technischen Zustand des Tanks, der Füll- und Entlüftungsleitungen und des Grenzwertgebers verantwortlich. Überlaufschäden, die entstehen, weil sich die Tankanlage in einem mangelhaften technischen Zustand befindet oder weil die abzufüllende Menge vom Käufer ungenau angegeben wurde, werden nicht ersetzt. Durch uns eingeleitete Maßnahmen stellen kein Anerkenntnis der Ersatzpflicht dar. (d) Ist der Empfänger zu dem abgesprochenen Lieferungstermin nicht anwesend und kann die Ware daher nicht geliefert werden, so sind wir berechtigt, vom Käufer die Kosten für die erfolglose Anlieferung zu verlangen.

4. Zahlung

(a) Zahlungen sind bei Rechnungserstellung sofort und ohne Abzug zu leisten, soweit nichts anderes vereinbart ist. (b) Zahlungen sind so zu leisten, dass am Fälligkeitstag Gutschrift auf unserem Konto erfolgt. Bei Verzug werden Zinsen in Höhe von mindestens fünf Prozent (bei Unternehmern acht Prozent) über dem Basiszinssatz der Bundesbank berechnet. Der Verzug tritt auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Lieferung ein. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt unberührt. (c) Bei Überschreitung des Zahlungstermins oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers sind wir - unbeschadet weitgehender Rechte - auch berechtigt, mit sofortiger Wirkung von allen mit dem Käufer bestehenden Verträgen zurückzutreten und die uns geschuldeten Beträge fällig zu stellen. (d) Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber angenommen. (e) Zur Absicherung des Kreditrisikos behalten wir uns vor, die vom Kunden erbetene Lieferung nur gegen Barzahlung bei Lieferung durchzuführen. In Einzelfällen wird die Ware erst nach einer Anzahlung ausgeliefert. (f) Beanstandungen des Käufers oder Meinungsverschiedenheiten irgendwelcher Art begründen kein Leistungsverweigerungsrecht. (g) Die Aufrechnung durch den Käufer ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig.

5. Eigentumsvorbehalt

(a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir an der Sache das Miteigentum im Verhältnis der Menge der von uns gelieferten Waren zu der nicht in unserem Eigentum stehenden Ware, mit der unsere Ware vermischt, vermengt oder verbunden wurde. (b) Der Käufer ist verpflichtet, uns Zugriff auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, zu gewähren sowie etwaige Beschädigungen oder Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. (c) Einen Besitzerwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnortwechsel hat uns der Käufer unverzüglich anzuzeigen. (d) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Käufer zum Einzug der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. (e) Wir sind berechtigt bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zuverlangen.

6. Beanstandung / Gewährleistung

(a) Die Anerkennung von Qualitätsrügen setzt unter anderem voraus, dass eine Probe von mindestens fünf Litern zum Nachprüfen zur Verfügung gestellt wird. Uns muss ermöglicht werden, die Probe selbst zu ziehen bzw. uns von der ordnungsgemäßen Durchführung der Probennahme überzeugen zu können. Die Kosten für die Nachprüfung etc. trägt die unterliegende Partei. (b) Handelsüblich zulässige oder technisch unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen nicht zur Mängelrüge. Maßgebend für die Qualität sind die von der Versandstelle festgestellten Daten. (c) Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben davon unberührt.

7. Haftung

(a) Der Käufer haftet für die Einhaltung der von ihm und seinen Abnehmern zu beachtenden Zoll- und Mineralölvorschriften. (b) Die verschuldensunabhängige Haftung für Personen- und Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt durch die vorgenannten Absätze unberührt.

8. Datenschutz

Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden unter Beachtung der Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung, welche auf unserer Internetseite unter https://www.getoil.de/datenschutz einsehbar ist.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Die folgenden Bestimmungen gelten ergänzend nur gegenüber Unternehmen bzw., soweit ausdrücklich bestimmt, Kaufleuten: Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist der Sitz des Lieferwerks bzw. Abgangslagers. Erfüllungsort für alle übrigen Leistungen und ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg.

10. Gilt für Heizöl (extra leicht) und Seehafendiesel:
Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis

Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

11. Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Über die Wirksamkeit von Energieeffizienzmaßnahmen und entsprechend verfügbare Angebote können Sie sich mit Hilfe einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) unter www.bfee-online.de öffentlich geführten Anbieterliste sowie der dort veröffentlichten Berichte zur Information der Marktteilnehmer informieren. Kontaktinformationen zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen, von denen Sie Angaben über Energieeffizienzmaßnahmen, Endkunden-Vergleichsprofile sowie ggfs. technische Spezifikationen energiebetriebener Geräte erhalten können, finden Sie unter www.oelheizung.info.

12. Widerrufsrecht für Privatkunden

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Allerdings erlischt das Widerrufsrecht gem. § 312g Abs. 2 Nr. 4 BGB vorzeitig, wenn sich das Heizöl bei Lieferung mit Restbeständen in Ihrem Tank vermischt.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns bitte Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer und ggf. Email-Adresse mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür unser Muster-Widerrufsformular (erhältlich auf unserer Internetseite http://www.getoil.de/widerruf) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.) Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art  der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses  Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei  der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.  

Stand: Hamburg Stand 09/2018