Der Gesetzgeber fordert seit einigen Jahren den Feuerlöscher nur bei Heizkesseln ab 50 kW – diese Anlagengröße wird von klassischen Ein- bzw. Zweifamilienhäusern in der Regel jedoch nicht erreicht. Dennoch kann das Vorhandensein eines Feuerlöschers natürlich für Sicherheit sorgen – vorausgesetzt er funktioniert. Ein Feuerlöscher muß nämlich alle 2 Jahre gewartet werden. Durch die Wartung wird die Funktion im Notfall gewährleistet.
Die Wartung Ihres Feuerlöschers bieten wir Ihnen jetzt über unser Partnerunternehmen im Großraum Hamburg für EUR 35,00 inkl. MwSt. an.
Aber Achtung: Feuerlöscher ist nicht gleich Feuerlöscher!
Für den unwahrscheinlichen Fall eines Brandes im Heizraum muß mit einem Pulverlöscher gelöscht werden – ein Wasserlöscher hätte nicht den geeigneten Effekt: Da Heizöl leichter als Wasser ist, würde das brennende Heizöl auf dem Wasser schwimmen anstatt von diesem gelöscht zu werden.
Genau umgekehrt verhält es sich beispielsweise bei dem Löschen eines brennenden Weihnachtsbaums: Hier sollte ein Wasserlöscher zum Einsatz kommen, da die starke Staubentwicklung eines Pulverlöscher im Moment der Panik schnell zu Orientierungslosigkeit führen kann.
Außerdem kann das feine Pulver zu diversen Schäden an elektronischen Geräten führen. Lassen Sie sich von uns beraten und gemeinsam mit Ihnen eine optimale Lösung für Ihre Wohngegebenheiten finden!


