Es enthält Bestimmungen über den Schutz und die Nutzung von Oberflächengewässern und des Grundwassers, außerdem Vorschriften über den Ausbau von Gewässern und die wasserwirtschaftliche Planung.
Das WHG gilt für:
- oberirdische Binnengewässer
- das Küstenmeer (Zone von 12 Seemeilen ab der Küstenlinie)
- das Grundwasser.
Das Gesetz regelt keine Fragen, die mit der Rolle der Gewässer als Schiffahrtswege zusammenhängen; dafür gelten das Bundeswasserstraßengesetz, die Wassergesetze der Länder und das Seeaufgabengesetz.

