(a) Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für unsere sämtlichen Angebote und Verträge über die Lieferung von Produkten und Dienstleistungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines Hinweises auf die Bedingungen bedarf. Abweichende Vereinbarungen, sowie Nebenabreden bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung, um Vertragsbestandteil zu werden.
(b) Sind oder werden einzelne Bestimmungen eines Vertrages unwirksam, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.
(c) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Vertrag ab Einführung der Änderung.
(d) Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich.
(e) Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten unsere Allgemeinen Lieferungs- und Montagebedingungen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne zusenden.
(a) Die Wahl des Lieferwerks bzw. Abganglagers bleibt uns vorbehalten.
(b) Die Feststellung der für die Berechnung maßgebenden Mengen erfolgt für sämtliche Waren im Abgangswerk oder -lager, bei Anlieferung im Straßentankwagen mittels geeichter Meßvorrichtungen. Diese ist bindend für den Käufer und wird der Berechnung zugrundegelegt.
(c) Der Käufer hat vor einer Anlieferung die Kapazität seines Tanks zu ermitteln und die abzufüllende Menge genau anzugeben. Er ist für einen einwandfreien technischen Zustand des Tanks, der Füll- und Entlüftungsleitungen und des Grenzwertgebers verantwortlich. Überlaufschäden, die entstehen, weil sich die Tankanlage in einem mangelhaften technischen Zustand befindet oder weil die abzufüllende Menge vom Käufer ungenau angegeben wurde, werden nicht ersetzt. Durch uns eingeleitete Maßnahmen stellen kein Anerkenntnis der Ersatzpflicht dar.
(d) Ist der Empfänger zu dem abgesprochenen Lieferungstermin nicht anwesend und kann die Ware daher nicht geliefert werden, so sind wir berechtigt, vom Käufer die Kosten für die erfolglose Anlieferung zu verlangen.
(a) Zahlungen sind bei Rechnungserstellung sofort und ohne Abzug zu leisten, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(b) Zahlungen sind so zu leisten, daß am Fälligkeitstag Gutschrift auf unserem Konto erfolgt. Bei Verzug werden Zinsen in Höhe von mindestens fünf Prozent (bei Unternehmern acht%) über dem Basiszinssatz der Bundesbank berechnet. Der Verzug tritt auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Lieferung ein. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt unberührt.
(c) Bei Überschreitung des Zahlungstermins oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers sind wir - unbeschadet weitgehender Rechte - auch berechtigt, mit sofortiger Wirkung von allen mit dem Käufer bestehenden Verträgen zurückzutreten und die uns geschuldeten Beträge fällig zu stellen.
(d) Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber angenommen.
(e) Zur Absicherung des Kreditrisikos behalten wir uns vor, die vom Kunden erbetene Lieferung nur gegen Barzahlung bei Lieferung durchzuführen. In Einzelfällen wird die Ware erst nach einer Anzahlung ausgeliefert.
(f) Beanstandungen des Käufers oder Meinungsverschiedenheiten irgendwelcher Art begründen kein Leistungsverweigerungsrecht.
(g) Die Aufrechnung durch den Käufer ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig.
(a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir an der Sache das Miteigentum im Verhältnis der Menge der von uns gelieferten Waren zu der nicht in unserem Eigentum stehenden Ware, mit der unsere Ware vermischt, vermengt oder verbunden wurde.
(b) Der Käufer ist verpflichtet, uns Zugriff auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, zu gewähren sowie etwaige Beschädigungen oder Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
(c) Einen Besitzerwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnortwechsel hat uns der Käufer unverzüglich anzuzeigen.
(d) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Käufer zum Einzug der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ord-nungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
(e) Wir sind berechtigt bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
(f) Sie können den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Ware widerrufen. Der Widerruf ist nur zulässig, wenn die Ware in einen leeren und gereinigten Tank gefüllt wurde und es damit nicht zur Vermischung mit Restmengen kommen konnte. Ihr Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
(a) Der Käufer haftet für die Einhaltung der von ihm und seinen Abnehmern zu beachtenden Zoll- und Mineralölvorschriften.
(b) Die verschuldensunabhängige Haftung für Personen- und Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt durch die vorgenannten Absätze unberührt.
Die folgenden Bestimmungen gelten ergänzend nur gegenüber Unternehmen bzw., soweit ausdrücklich bestimmt, Kaufleuten:
Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist der Sitz des Lieferwerks bzw. Abgangslagers. Erfüllungsort für alle übrigen Leistungen und ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg.