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Fachbetrieb für Heizöl-Vebraucheranlagen gemäß § 19 l Wasserhaushaltsgesetz

Als Fachbetrieb für Heizölverbraucheranlagen unterliegen wir der Überwachungsgemeinschaft technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V. und sind somit für die Durchführung folgender Tätigkeiten berechtigt: Einbauen, Aufstellen, Instandhalten und Instandsetzen von Heizölverbraucheranlagen.

  




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