Fachbetrieb für Heizöl-Vebraucheranlagen gemäß § 19 l Wasserhaushaltsgesetz
Als Fachbetrieb für Heizölverbraucheranlagen unterliegen wir der Überwachungsgemeinschaft technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V. und sind somit für die Durchführung folgender Tätigkeiten berechtigt: Einbauen, Aufstellen, Instandhalten und Instandsetzen von Heizölverbraucheranlagen.