Mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe wurde zu Beginn des Jahres 2002 ein Steuerabzug bei Bauleistungen in Höhe von 15% der Gegenleistung eingeführt. Die gesetzlichen Regelungen hierzu enthält Abschnitt VII des Einkommensteuergesetzes (§ 48-48 d EStG).