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Steuerabzug bei Bauleistungen nach § 48 ff. EStG

Mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe wurde zu Beginn des Jahres 2002 ein Steuerabzug bei Bauleistungen in Höhe von 15% der Gegenleistung eingeführt. Die gesetzlichen Regelungen hierzu enthält Abschnitt VII des Einkommensteuergesetzes (§ 48-48 d EStG).

 





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