Werden zudem die Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht, kann sich der staatliche Zuschuss theoretisch auf 3210 Euro erhöhen, in der Praxis auf gut 2500 Euro. Denn die Arbeits- und Fahrtkosten des Handwerkers ermäßigen die tarifliche Einkommensteuer um maximal 1200 Euro (20 Prozent von höchstens 6000 Euro). Voraussetzung: Auf der Rechnung müssen die Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein. Die Rechnung darf nicht bar gezahlt und der Abzug muss bei der Jahressteuererklärung gesondert beantragt werden.
Alternativ zur MAP-Förderung können Heizungssanierer Zuschüsse aus den Programmen der KfW-Förderbank in Anspruch nehmen. Um diese jedoch in ähnlich hoher Größenordnung ausschöpfen zu können, muss die Heizungssanierung mit weiteren Sanierungsmaßnahmen verbunden werden – mit entsprechend höheren Gesamtinvestitionssummen.
Neben der Förderung durch den Bund kommen auch Programme der Länder und Kommunen für den Modernisierer in Frage. Aufgrund der Vielzahl an Fördermöglichkeiten der öffentlichen Hand ist allerdings weder für Verbraucher noch für Heizungsfachleute immer auf den ersten Blick ersichtlich, welches Förderprogramm am besten passt.
Zur Orientierung bietet das Institut für wirtschaftliche Oelheizung (IWO) unter www.oelheizung.info eine kostenlose Fördermittelrecherche für aktuelle Programme des Bundes, der Länder und der Kommunen. Nach Eingabe der Postleitzahl sowie der geplanten Sanierungsmaßnahme werden die in Frage kommenden öffentlichen Förderungen einschließlich der zuständigen Behörden aufgelistet und erläutert.


