Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 tritt in Kraft

Die EnEV 2009 ist mit Wirkung zum 1. Oktober 2009 in Kraft getreten. Mit der EnEV 2009 werden neben den Anforderungen an Neubauten auch die für die Modernisierung von Altbauten angehoben. Gegenüber der vorherigen Regelung der EnEV 2007 müssen Gebäude einen um durchschnittlich 30 Prozent geringeren Energiebedarf aufweisen.

Referenzgebäudeverfahren auch bei Wohngebäuden

 

Für Wohngebäude wird das Referenzgebäudeverfahren eingeführt. Im Gegensatz zur EnEV 2007 kann der Höchstwert nicht mehr aus einer Tabelle abgelesen oder anhand einer Formel errechnet werden. Maßstab soll künftig der zu berechnende Wert eines Referenzgebäudes sein, das dem geplanten Wohngebäude in Geometrie, Gebäudenutzfläche, Ausrichtung gleicht. Jedes Gebäude erhält seinen eigenen individuellen Höchstwert. Die Anforderungen sind künftig nicht mehr vom Oberflächen-Volumen-Verhältnis A/V abhängig.

 

Zentrale Änderungen der EnEV 2009

Für den Neubau:

Für den Gebäudebestand:

Regelungen für den verbesserten Vollzug:

Stand: 1. Oktober 2009 (Fachbereich Grundsatzfragen, CHA)

Quelle: IWO