Merkblatt muss neben jedem Heizöltank hängen

Sicherer Tank: Pflicht für Ölheizungsbesitzer

Das Thema Sicherheit wird bei der Heizöllagerung groß geschrieben. Verschiedene Verordnungen regeln, wofür der Ölheizungsbesitzer verantwortlich ist und was er bei der Heizöllagerung beachten muss. 

 

Zu den Pflichten gehört es unter anderem, ein Merkblatt zu den „Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Betrieb von Heizölverbraucheranlagen” gut sichtbar in der Nähe des Öltanks auszuhängen. Vorgeschrieben ist das in den "Verordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe” (VAwS) der einzelnen Bundesländer. 

Das Merkblatt zeigt auf einen Blick alle sicherheitsrelevanten Angaben zur jeweiligen Tankanlage. Dazu zählt die Information, ob die Anlage in einem Wasserschutz-, Heilquellenschutz- oder Überschwemmungsgebiet liegt. Auch ob für die Anlage eine Sachverständigen-Prüfpflicht besteht und wenn ja, wann die nächste Prüfung ansteht, ist auf dem Aushang vermerkt. Prüfpflichten bestehen beispielsweise für Erdtanks oder Tanks in Wasserschutzgebieten. Außerdem werden alle Notrufnummern angegeben, sprich Telefonnummern der Stellen, die in dem unwahrscheinlichen Fall, dass Heizöl austritt, informiert werden müssen. Die örtlich zuständige Behörde ist in der Regel die untere Wasserbehörde.