Hochwasserschutzgesetz: Ölheizungen weiterhin in Hochwasserschutzgebieten erlaubt

Das neue Hochwasserschutzgesetz bringt Änderungen für Ölheizer mit sich, aber – trotz einiger anderslautender Berichte – keine Modernisierungsverbote. So dürfen bestehende Anlagen auch weiter mit neuen Ölheizgeräten wie etwa einem effizienten Öl-Brennwertkessel und neuen Tanks modernisiert werden. Hausbesitzer in Überschwemmungsgebieten sind mit dem neuen Gesetz lediglich verpflichtet, ihre Tankanlagen hochwassersicher nachzurüsten. Welche Fristen dabei zu beachten sind, hat das Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO) zusammengefasst.

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